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   OLG Celle, 15.07.2004 - 4 U 55/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8021
OLG Celle, 15.07.2004 - 4 U 55/04 (https://dejure.org/2004,8021)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.07.2004 - 4 U 55/04 (https://dejure.org/2004,8021)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 4 U 55/04 (https://dejure.org/2004,8021)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 862 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1090 BGB
    Anspruch auf Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und Entfernung von Betonfundamenten bei Verlust des Zwecks eines Überlandverbindung; Besietigungsanspruch wegen einer funktionslos gewordenen Leitung auf einem Grundstück; Anspruch auf Beseitigung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und Entfernung von Betonfundamenten bei Verlust des Zwecks eines Überlandverbindung; Besietigungsanspruch wegen einer funktionslos gewordenen Leitung auf einem Grundstück; Anspruch auf Beseitigung einer ...

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; BGB § 1090

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunddienstbarkeit - Beseitigungsanspruch bei funktionslos gewordener Stromleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kein Entfernen von Fundamenten um jeden Preis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 175/02

    Entfernung von Fernwärmeleitungen nach Beendigung des Versorgungsvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2004 - 4 U 55/04
    Der Grundeigentümer kann grundsätzlich die Entfernung der funktionslos gewordenen Leitung nebst allen Bestandteilen, also auch der Fundamente der Leitungsmasten, von demjenigen verlangen, der die Anlage hält und durch dessen maßgebenden Willen der sein Eigentum beeinträchtigende Zustand aufrecht erhalten wird (Anschluss an BGH NJW-RR 2003, 953 = NZM 2003, 772).

    So hat der Bundesgerichtshof etwa mit Urteil vom 24. Januar 2003 (NZM 2003, 772 = NJW-RR 2003, 953) entschieden, dass der Eigentümer eines Grundstücks die Entfernung einer funktionslos gewordenen Fernwärmeleitung von demjenigen verlangen kann, der die Anlage hält und durch dessen maßgebenden Willen der das Eigentum beeinträchtigende Zustand aufrechterhalten wird.

  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 139/08

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit wegen Wegfalls der

    Demgemäß erlischt das dingliche Recht, wenn das mit der Dienstbarkeitsbestellung verfolgte Interesse endgültig entfallen ist (vgl. Senat, BGHZ 41, 209, 213 f. ; Urt. v. 7. Dezember 1984, V ZR 189/83, NJW 1985, 1025; BGH NJW 1984, 924; OLG Celle, NZM 2005, 39, 40 ; ferner Senat , Urt. v. 24. Februar 1984, V ZR 177/82, NJW 1984, 2157, 2158; Urt. v. 18. Juli 2008, V ZR 171/07, NJW 2008, 3123, 3124; BGH VIZ 1999, 225, 226 f.).
  • OLG Celle, 02.02.2005 - 4 U 237/04

    Anspruch auf Entfernung von auf einem Grundstück eingedrungenen Überwuchses;

    Das von der Beklagten zitierte Urteil des Senats vom 11. Juni 2004 (4 U 55/04) spricht im Gegenteil gerade für diese Auffassung, weil in jenem Fall gerade keine messbare Ertragseinbuße für die betroffenen landwirtschaftlich genutzten Flächen durch die in einer Tiefe von 1, 40 m noch vorhandenen Fundamentreste von Leitungsträgern vorgetragen worden war und weil nur ein völlig unbedeutender Teil des landwirtschaftlich genutzten Grundstücks betroffen war.
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